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Zum persönlichen Geltungsbereich des L-GAV

13.10.2025

Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) regelt die Arbeitsbedingungen im Schweizer Gastgewerbe. Doch welche Arbeitnehmenden sind dem L-GAV unterstellt und welche nicht?

Unsere drei kompakten Insight sollen dabei helfen, Klarheit zu schaffen.

Zu unterscheiden ist der betriebliche Geltungsbereich, welche Gastronomieunternehmen dem L-GAV unterstehen. Dafür verweisen wir auf den Kommentar zum Art. 1 & 2 L-GAV.