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Probezeit nach L-GAV Art. 5

23.06.2025

Probezeit nach L-GAV

Die Probezeit ist eine klar definierte Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses, in der sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende ein Bild voneinander machen können. Sie dient dazu, die Zusammenarbeit in der Praxis zu erproben und zu prüfen, ob die gegenseitigen Erwartungen erfüllt werden. 

In unseren drei Insights beleuchten wir die Probezeit gemäss Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) im Detail und zeigen auf, worauf dabei besonders zu achten ist.