DeKa Blog

Leitende Angestellte oder Kadervertrag nach L-GAV?

27.07.2026

Leitende Angestellte unterstehen grundsätzlich nicht dem L-GAV, während Kadermitarbeitende trotz erweiterter Verantwortung dem L-GAV unterstellt bleiben. Entscheidend sind die tatsächlichen Entscheidungsbefugnisse und der Einfluss auf den Geschäftsgang.

Die wichtigsten Unterschiede und Empfehlungen haben wir in unseren Insights zusammengefasst.