Leitende Angestellte oder Kadervertrag nach L-GAV?
Leitende Angestellte unterstehen grundsätzlich nicht dem L-GAV, während Kadermitarbeitende trotz erweiterter Verantwortung dem L-GAV unterstellt bleiben. Entscheidend sind die tatsächlichen Entscheidungsbefugnisse und der Einfluss auf den Geschäftsgang.
Die wichtigsten Unterschiede und Empfehlungen haben wir in unseren Insights zusammengefasst.




