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Geringfügige Löhne

04.11.2024

Geringfügige Löhne sind keine Seltenheit im Gast- und Hotelgewerbe. Zum Beispiel Einzeleinsätze von Aushilfen können als geringfügiger Lohn ausbezahlt werden. Doch was gilt es dabei zu beachten? Und wie grenzen sich Selbständigerwerbende davon ab? Alles dies und vieles mehr in unseren drei Insights!

Merkblatt: Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen (PDF)

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