Arbeitgeberbeitragsreserven
Bei den Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR) handelt es sich um Vorauszahlungen an die betriebliche Vorsorgeeinrichtung durch die Arbeitgebenden. Einzahlungen in die AGBR können dafür verwendet werden, um zukünftige Arbeitgeberbeiträge an die Vorsorgeeinrichtung zu finanzieren. Die AGBR wird gemäss Art. 331 Abs. 3 OR gesondert ausgewiesen. Erhalten Sie einen kurzen Überblick dazu mit unseren Insights!