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Sehr geehrte Damen und Herren Ziel des DeKa-Newsletters ist es, Sie in wenigen Minuten branchenspezifisch über den aktuellen Stand der Gesetzgebung, Neuerungen im Bereich der Sozialversicherungen und des L-GAV zu orientieren. Mit freundlichen Grüssen Ihr DeKa-Team
Auch im 2012 stehen wieder diverse gesetzliche Änderungen und Neuerungen an. Eine kurze Übersicht über die zu treffenden Massnahmen sichert Ihnen einen guten Start ins neue Jahr.
Neue Lohnstufen ab 01.01.2012*
* Respektive ab Sommersaison 2012 13. Monatslohn: Der grösste Brocken des neuen Lohnsystems ist sicherlich die Einführung des vollen 13. Monatslohns ab erstem Arbeitstag. Dies gilt selbstverständlich auch für alle Aushilfen und Teilzeitmitarbeiter. Eine Ausnahme besteht, wenn der Mitarbeiter während der Probezeit austritt. In diesem Fall ist kein Anteil des 13. Monatslohns geschuldet. Weitere Änderungen: Weiter ist neu, dass Personen unter 18 Jahren und Mitarbeiter, welche an einer schweizerischen Bildungseinrichtung für ein Vollzeitstudium immatrikuliert sind, nicht mehr dem Mindestlohnsystem unterstellt sind. Dies gilt ebenfalls für Mitarbeiter, welche vermindert leistungsfähig sind und an staatlichen Wiedereingliederungs- oder Förderungsprogrammen teilnehmen.
AHV/ALV/IV/EO Die Renten werden durch den Bundesrat nur alle zwei Jahre der Teuerung angepasst, was im 2012 zu keiner Änderung führt. Die minimale Altersrente beträgt weiterhin CHF 1‘160.00, die maximale CHF 2‘320.00. Folgende Jahrgänge werden im 2012 pensioniert: Frauen 1948, Männer 1947. Eine vorzeitige Pensionierung ist maximal zwei Jahre früher möglich. Eine vorzeitige Pensionierung führt pro Vorbezugsjahr zu einer Rentenkürzung von 6.8%. Sie können die AHV Rente jedoch auch aufschieben, maximal fünf Jahre. Eine einschneidende Änderung ergibt sich bei den von der AHV als nichterwerbstätig eingestufte Personen (vorzeitig Pensionierte, Bezüger von IV-Renten, Weltreisende, Studierende etc.). Die Berechnung der AHV Beiträge für Nichterwerbstätige basiert auf den erhaltenen Renten und dem angesparten Vermögen. Neu wurde der Höchstsatz von heute CHF 10‘100.00 pro Jahr auf CHF 23‘750.00 angehoben. Dies betrifft vor allem Personen mit grossen Vermögenswerten. Pensionskasse Der Koordinationsabzug bleibt unverändert bei CHF 24‘360.00, was einem monatlichen Betrag von CHF 2‘030.00 entspricht. Der Bundesrat hat jedoch die Mindestverzinsung des Alterskapitals auf 1.50% reduziert. Dies unter dem Aspekt, dass der dritte Beitragszahler, der Kapitalmarkt, keine genügende Rendite mehr erzielt. Es wird immer schwieriger für die Pensionskassen den Mindestzinssatz am Kapitalmarkt zu erreichen, was folglich zu einer Unterdeckung führt. Säule 3a Eine Einzahlung in die dritte Säule macht bei vielen Personen aus steuerlicher Sicht Sinn. Im 2012 beträgt der maximale Betrag für Angestellte mit Anschluss an eine Pensionskasse CHF 6‘682.00. Für Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse beträgt das Maximum 20% des Nettoerwerbseinkommens, jedoch höchstens CHF 33‘408.00. Achtung: auch Personen mit Quellensteuerabzug können Einzahlungen in die Säule 3a tätigen, müssen jedoch bis zum 31. März des Folgejahres eine Korrekturabrechnung der Quellensteuer beim zuständigen Steueramt einreichen.
Erbschaftssteuerreform Viel wurde über die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ (Erbschaftssteuerreform) geschrieben. Grundsätzlich muss vor überschnellem und unkoordiniertem Handeln gewarnt werden. Bis heute ist nicht geklärt, ob die Initiative, welche eine rückwirkende Besteuerung ab 2012 von Nachlässen und Schenkungen über 2 Mio. mit 20% vorsieht, rechtlich überhaupt umgesetzt werden kann. Wir empfehlen Ihnen Ihre individuelle Situation mit Ihrem Treuhänder zu analysieren, um gegebenenfalls Massnahmen zu treffen. Ab 2012 bestehen bei der gesetzlichen Revision neue Grenzwerte, was dazu führt, dass ein grosser Teil der Hotelbetriebe aus der ordentlichen Revision entlassen werden. Nur noch Betriebe mit über 250 Mitarbeitern, 40 Mio. Umsatz und einer Bilanzsumme von über 20 Mio. müssen, wenn zwei der drei Grenzwert in zwei aufeinander folgenden Jahren überschritten werden, eine ordentliche Revision durchführen. Ist dies nicht der Fall, kann eine eingeschränkte Revision durchgeführt werden. Die eingeschränkte Revision führt zu weniger internem und externem administrativem Aufwand und demnach zu geringeren Kosten. Kranken- und Unfalltaggeld Versicherung Bei den Verbandslösungen der GastroSocial und der Hotela stehen keine generellen Prämienanpassungen an, doch können bei hohen Schadensleistungen individuelle Anpassungen erfolgen. Bei gutem Schadensverlauf empfehlen wir Ihnen einen Prämienvergleich mit privaten Versicherern. Durch einen detaillierten Prämienvergleich verschiedener Anbieter eines neutralen Sachverständigen können Prämienreduktionen im zweistelligen Prozentbereich erreicht werden. Für Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. KONTAKT DeKa Gastronomie-Treuhand AG T: +41 52 720 12 10 |
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